Um herauszufinden, ob Ihre Idee bzw. Ihr Projekt durch die Sportstiftung gefördert werden kann, hilft ein Blick in die Förderrichtlinien.
Dort heißt es unter anderem:
„… Bei allen geförderten Projekten muss ein Bezug zum Gebiet der Hansestadt Wismar vorhanden sein. Anträge, die die Förderung von Projekten außerhalb Wismars zum Ziel haben, können nicht berücksichtigt werden.“
Förderfähige Maßnahmen
Zuwendungen können nur satzungsgemäße Projekte erhalten. Diese werden einzelfallbezogen auf ihre Förderfähigkeit geprüft.
Die Projekte sollen möglichst eine nachhaltige Wirkung und möglichst einer Gruppe zu Gute kommen.
Nicht förderfähige Maßnahmen
- kommerzielle Veranstaltungen
- Stiftungen und der Kapitalaufbau von Vereinen
- Privatpersonen
- politische oder religiöse Gruppen, wenn mit der Förderung vorwiegend politische oder religiöse Aufgaben oder Veranstaltungen abgesichert werden sollen
- Projekte außerhalb der Hansestadt Wismar
Wenn Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt, sollten Sie den Antrag zur Förderung durch die Sportstiftung Wismar ausfüllen. Erst nach Eingang dieses Antrags wird der Vorstand Ihr Anliegen bearbeiten.
Durch die langfristige Ausrichtung der Sportstiftung stellen Eilanträge eine Schwierigkeit dar. Damit die Summe der Förderanträge mit dem zur Verfügung stehenden Budget für Einmalförderungen abgeglichen werden kann, werden die Anträge gesammelt und zweimal pro Jahr (im Frühjahr und im Herbst) beschieden.
Für unsere Öffentlichkeitsarbeit bitten wir alle Antragsteller, im Falle einer Förderung entsprechendes Material in Wort und Bild zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben, kontaktieren Sie uns unter
Telefon 03841 757100 oder unter info@buergerstiftung-wismar.de .